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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6 Z2 lita;Rechtssatz
Im Falle einer Beteiligung ergibt sich der Ansatz eines niedrigeren Teilwertes beispielsweise daraus, dass die Anschaffung der Beteiligung eine Fehlmaßnahme gewesen ist, welche etwa dann vorliegt, wenn nach der Anschaffung Umstände objektiver Natur hervortreten, die den vereinbarten Anschaffungspreis als überhöht erscheinen lassen, was für den Fall von Anlaufverlusten hingegen regelmäßig zu verneinen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2002140085.X02Im RIS seit
23.07.2007