RS Vwgh 2007/6/25 2005/14/0121

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/15/0186 E 6. Juli 2006 RS 4 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Bei der Bewertung einer Beteiligung ist auch ein Vorteil zu berücksichtigen, welcher dem Unternehmen des Anteilseigners aus der beherrschenden Stellung gegenüber der Tochtergesellschaft zukommt. So führt das Fachgutachten des Institutes der Wirtschaftsprüfer, Düsseldorf, IDW S1 2005 (verabschiedet vom Hauptfachausschuss des Institutes am 18. Oktober 2005) im Abschnitt 2.4. (Absatz 13c) zum subjektiven Wert einer Unternehmensbeteiligung aus, der Wert beinhalte die Einschätzung des Wertes an einem Unternehmen unter Berücksichtigung der individuellen persönlichen Verhältnisse und Ziele des (jeweiligen) Anteilseigners; Bewertungsparameter seien deshalb neben der Anteilsquote insbesondere der damit verbundene Einfluss des Anteilseigners auf die Unternehmenspolitik sowie erwartete Synergieeffekte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005140121.X04

Im RIS seit

28.09.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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