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E6JNorm
62004CJ0245 EMAG Handel Eder VORAB;Beachte
Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:99/14/0244 B 26. Mai 2004 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62004CJ0245 B 6. April 2006Rechtssatz
Wie der EuGH im Urteil vom 6. April 2006, C-245/04, ausgeführt hat, kann die einzige innergemeinschaftliche Warenbewegung nur einer der beiden aufeinanderfolgenden Lieferungen zugeordnet werden. Welche dies ist, hat der EuGH offen gelassen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes kann daraus gefolgert werden, dass das Gemeinschaftsrecht nicht zu einer bestimmten Zuordnung zwingt. Auch das UStG 1994 sieht (anders als § 3 Abs. 6 des deutschen UStG 1997) keine diesbezüglichen Zuordnungsregeln vor.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62004J0245 EMAG Handel Eder VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006140107.X05Im RIS seit
19.07.2007Zuletzt aktualisiert am
20.06.2017