RS Vwgh 2007/6/25 2006/14/0107

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Veröffentlicht am 25.06.2007
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Index

E6J
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

62004CJ0245 EMAG Handel Eder VORAB;
UStG 1994;

Beachte

Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:99/14/0244 B 26. Mai 2004 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62004CJ0245 B 6. April 2006

Rechtssatz

Wie der EuGH im Urteil vom 6. April 2006, C-245/04, ausgeführt hat, kann die einzige innergemeinschaftliche Warenbewegung nur einer der beiden aufeinanderfolgenden Lieferungen zugeordnet werden. Welche dies ist, hat der EuGH offen gelassen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes kann daraus gefolgert werden, dass das Gemeinschaftsrecht nicht zu einer bestimmten Zuordnung zwingt. Auch das UStG 1994 sieht (anders als § 3 Abs. 6 des deutschen UStG 1997) keine diesbezüglichen Zuordnungsregeln vor.

Gerichtsentscheidung

EuGH 62004J0245 EMAG Handel Eder VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006140107.X05

Im RIS seit

19.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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