RS Vwgh 2007/6/25 2002/14/0085

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/13/0206 E 24. Februar 1999 VwSlg 7362 F/1999 RS 2 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Auch bei Sanierungsmaßnahmen ist der Wert der Beteiligung erst dann als gemindert anzusehen, wenn die weitere Entwicklung erkennen lässt, dass den Belebungsmaßnahmen der Erfolg versagt bleiben wird (Hinweis E 29.4.1992, 90/13/0228). Eine Teilwertabschreibung hat dabei allgemein eine erhebliche und dauernde Wertminderung zur Voraussetzung (Hinweis E 22.9.1992, 88/14/0088;

E 18.7.1995, 91/14/0047).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2002140085.X03

Im RIS seit

23.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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