RS Vwgh 2007/6/25 2006/14/0050

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Veröffentlicht am 25.06.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §36;

Rechtssatz

Für die Anerkennung einer steuerbegünstigten Sanierungsgewinnes war das Vorhandensein der Sanierungsabsicht des Gläubigers Voraussetzung. Der Schuldennachlass musste "zum Zweck der Sanierung" im Rahmen eines Sanierungskonzeptes erfolgt sein. (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 7. Juni 2001, 98/15/0037).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006140050.X02

Im RIS seit

20.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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