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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6 Z2 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/15/0186 E 6. Juli 2006 RS 3Stammrechtssatz
Der Teilwert einer Beteiligung ist in der Regel durch eine Unternehmensbewertung nach wissenschaftlich anerkannten Methoden zu ermitteln (vgl das hg Erkenntnis vom 9. September 2004, 2001/15/0073). Dabei sind grundsätzlich etwa auch die in den Fachgutachten des Fachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (vgl hiezu Trentini, Unternehmensbewertung, Die Fachgutachten im Vergleich, Wien 2006) dargestellten Methoden der Unternehmensbewertung als wissenschaftlich anerkannte Methoden anzusehen (vgl das hg Erkenntnis vom 23. März 2000, 97/15/0112).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005140121.X03Im RIS seit
28.09.2007