RS Vwgh 2007/6/26 2007/01/0479

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Veröffentlicht am 26.06.2007
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §8 Abs1;
MRK Art3;

Rechtssatz

Der Refoulemententscheidung tritt der Fremde nur damit entgegen, sein Leben und seine körperliche Unversehrtheit seien "bedroht". Mit dieser Behauptung wird nicht ausreichend substantiiert dargetan, dass bzw. aus welchem Grund dem Fremden ein - über eine bloße Möglichkeit hinausgehendes - "real risk" im Sinne des Art. 3 EMRK drohe (Hinweis E 25. April 2006, Zl. 2006/19/0673).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007010479.X02

Im RIS seit

18.09.2007

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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