RS Vwgh 2007/6/27 2005/04/0111

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Veröffentlicht am 27.06.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2002 §163;
B-VG Art17;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei "Berichtigung und Vorreihung unseres rechnerisch fehlerhaften Angebotes", "Nichtausscheidung unseres Angebotes bei Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen" sowie "Erteilung des Zuschlags an den Best- bzw. Billigstbieter" handelt es sich um (privatwirtschaftliche) Akte des öffentlichen Auftraggebers im Vergabeverfahren, für deren Setzung der Vergabekontrollbehörde im Nachprüfungsverfahren keine Zuständigkeit und der Bfin insoweit kein subjektives Recht im Nachprüfungsverfahren zukommt (Hinweis E 27. Jänner 2006, 2005/04/0202).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005040111.X01

Im RIS seit

20.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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