Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BVergG 2002 §163;Rechtssatz
Bei "Berichtigung und Vorreihung unseres rechnerisch fehlerhaften Angebotes", "Nichtausscheidung unseres Angebotes bei Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen" sowie "Erteilung des Zuschlags an den Best- bzw. Billigstbieter" handelt es sich um (privatwirtschaftliche) Akte des öffentlichen Auftraggebers im Vergabeverfahren, für deren Setzung der Vergabekontrollbehörde im Nachprüfungsverfahren keine Zuständigkeit und der Bfin insoweit kein subjektives Recht im Nachprüfungsverfahren zukommt (Hinweis E 27. Jänner 2006, 2005/04/0202).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005040111.X01Im RIS seit
20.12.2007Zuletzt aktualisiert am
12.10.2018