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L55001 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz BurgenlandNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Zurückweisung eines Antrages auf Erteilung einer naturschutzbehördlichen Bewilligung - Durch den angefochtenen Bescheid wurde ein Antrag auf naturschutzbehördliche Bewilligung bereits durchgeführter Anschüttungen und Niveauangleichungen auf einem Grundstück wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Dieser Bescheidspruch kann nicht Grundlage einer der zwangsweisen Durchsetzung des Bescheides dienenden Handlung der Behörde sein. Da ein Bescheid, mit dem ein Antrag auf naturschutzbehördliche Bewilligung wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wird, einem Vollzug nicht zugänglich ist, war dem Aufschiebungsantrag schon aus diesem Grund nicht stattzugeben.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Naturschutz und Landschaftsschutz Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007100014.A01Im RIS seit
07.09.2007