RS Vwgh 2007/6/27 AW 2007/10/0014

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Veröffentlicht am 27.06.2007
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L55001 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Burgenland
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
NatSchG Bgld 1990;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Zurückweisung eines Antrages auf Erteilung einer naturschutzbehördlichen Bewilligung - Durch den angefochtenen Bescheid wurde ein Antrag auf naturschutzbehördliche Bewilligung bereits durchgeführter Anschüttungen und Niveauangleichungen auf einem Grundstück wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Dieser Bescheidspruch kann nicht Grundlage einer der zwangsweisen Durchsetzung des Bescheides dienenden Handlung der Behörde sein. Da ein Bescheid, mit dem ein Antrag auf naturschutzbehördliche Bewilligung wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wird, einem Vollzug nicht zugänglich ist, war dem Aufschiebungsantrag schon aus diesem Grund nicht stattzugeben.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Naturschutz und Landschaftsschutz Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007100014.A01

Im RIS seit

07.09.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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