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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GGBG 1998 §13 Abs1a Z2;Rechtssatz
Im vorliegenden Fall ist eine Beförderung gefährlicher Güter in Österreich verfahrensgegenständlich. Ein Vertrauen darauf, dass eine nach deutschem Recht allenfalls wirksame Übertragung verwaltungsstrafrechtlicher Verantwortlichkeit auch für Handlungen gilt, welche in Österreich gesetzt werden, ist nach § 5 Abs 2 VStG nicht geschützt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005030140.X05Im RIS seit
20.07.2007Zuletzt aktualisiert am
27.11.2009