RS Vwgh 2007/6/28 2005/16/0187

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Veröffentlicht am 28.06.2007
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art132;
VwGG §27 Abs1;

Rechtssatz

Die im § 27 VwGG gebrauchte Wendung "in der Sache" bedeutet nicht allein eine meritorische Entscheidung, sondern auch eine Entscheidung rein verfahrensrechtlicher Art, sodass infolge des Entscheidungsanspruches einer Partei (vgl. den hg. Beschluss eines verstärkten Senates vom 15. Dezember 1977, Zlen. 0934/73 und 1223/73, VwSlg 9458 A/1977) eine Entscheidungspflicht der Behörde über eine Berufung selbst für den Fall anzuerkennen ist, dass diese Berufung zurückzuweisen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005160187.X01

Im RIS seit

31.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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