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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §1002;Rechtssatz
Lässt die Berufung einer Person offen, ob das Rechtsmittel im eigenen Namen oder namens der Fremden als deren Dienstnehmerin erhoben werden sollte, sind entsprechende Erhebungen (insbesondere durch Vornahme der Befragung dieser Person) durch die Behörde geboten (Hinweis E 13. März 2007, 2006/18/0433).
Schlagworte
Allgemein Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter ZurechnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006210159.X01Im RIS seit
07.09.2007