RS Vwgh 2007/6/28 2005/16/0186

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Veröffentlicht am 28.06.2007
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L34006 Abgabenordnung Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §85 Abs1;
BAO §86a;
LAO Stmk 1963 §62 Abs1;
VwGG §27 Abs1;

Rechtssatz

Da die Geltendmachung der Entscheidungspflicht gemäß § 27 VwGG voraussetzt, dass eine Entscheidungspflicht der belangten Behörde bestanden hat (Hinweis auf den grundlegenden hg. Beschluss eines verstärkten Senates vom 15. Dezember 1977, Zl. 0934/73, VwSlg 9458 A/1973), setzt dies betreffend eine Berufung voraus, dass eine solche wirksam eingebracht wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005160186.X03

Im RIS seit

17.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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