RS Vwgh 2007/6/28 2006/16/0220

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Veröffentlicht am 28.06.2007
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §289 Abs1;

Rechtssatz

Nach § 289 Abs. 1 zweiter Satz BAO sind die Behörden im weiteren Verfahren an die für die Aufhebung maßgebliche, im Abgabenbescheid dargelegte Rechtsanschauung gebunden. Eine Bindung an obiter dicta besteht nicht (Hinweis auf Ritz, BAO-kommentar3, Tz 26 zu § 289 BAO samt angeführter Literatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006160220.X06

Im RIS seit

15.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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