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21/03 GesmbH-RechtNorm
BAO §79;Rechtssatz
Zur Frage der Rechts- und Parteifähigkeit der GmbH wird auf die bei Ritz, BAO-Kommentar3, Tz 11 zu § 79 BAO, wiedergegebene Rechtsprechung verwiesen. Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch hat bloß deklarativen Charakter. Eine GmbH besteht auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch fort, solange ein Vermögen vorhanden ist und Rechtsbeziehungen zu Gläubigern oder Schuldnern bestehen. Die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft besteht solange fort, als noch Abwicklungsbedarf vorhanden ist, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006160220.X04Im RIS seit
15.08.2007Zuletzt aktualisiert am
05.09.2008