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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1002;Rechtssatz
Schreitet eine Person in der Berufung namens der Fremden ein, ist zu berücksichtigen, dass zwischen dem Bestehen eines Vollmachtsverhältnisses (für dessen Begründung ein mündlicher Auftrag der Fremden, für sie eine Berufung einzubringen, oder eine entsprechende Ermächtigung ausreichend wären) und dessen Nachweis zu unterscheiden ist.
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter ZurechnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006210159.X02Im RIS seit
07.09.2007