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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2006/09/0142 2006/09/0143Rechtssatz
Die Auffassung, dass der Beschuldigte in dem gegen ihn geführten Verwaltungsstrafverfahren angesichts der unbestritten erfolgten Zustellung des Straferkenntnisses erster Instanz schon mangels Rechtsnachteils im Sinne des § 71 Abs. 1 AVG kein Recht auf Bewilligung der Wiedereinsetzung einer Rechtfertigungsfrist besaß, ist nicht rechtswidrig, weil er die Möglichkeit hatte, einen allfälligen Mangel des Parteiengehörs im Verfahren vor der Behörde erster Instanz durch ein entsprechendes Berufungsvorbringen geltend zu machen (Hinweis E 7.9.1995, Zl. 95/09/0176, VwSlg 14314 A/1995, m.w.N.).
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel VerwaltungsstrafverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006090140.X02Im RIS seit
26.07.2007