RS Vwgh 2007/6/28 2006/09/0140

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Veröffentlicht am 28.06.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs5;
AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2006/09/0142 2006/09/0143

Rechtssatz

Eine Norm, derzufolge eine Berufungsbehörde nicht vor der Erledigung eines Ansuchens auf Nichtigerklärung eines Bescheides gemäß § 68 Abs. 4 AVG über die Rechtzeitigkeit einer gegen diesen gerichteten Berufung entscheiden dürfe, ist nicht zu ersehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006090140.X01

Im RIS seit

26.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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