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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASRÄG 1997;Rechtssatz
Der Begriff des Entgelts aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit im Sinn des § 1 Z. 4 des Teilpensionsgesetzes ist an Hand des § 49 Abs. 1 ASVG auszulegen (Näheres im Erkenntnis). (Hier: In Anwendung dieser weiteren Begriffsbestimmung legte die Behörde § 1 Z. 4 lit. a des Teilpensionsgesetzes zutreffend dahingehend aus, dass unter dem Erwerbseinkommen aus einer unselbständigen Tätigkeit die Geld- und Sachbezüge im Sinn des § 49 Abs. 1 ASVG ohne Abzug allfälliger Werbungskosten zu verstehen sind.)
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2Entgelt Begriff SachbezugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006120088.X01Im RIS seit
26.07.2007Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011