RS Vwgh 2007/7/2 2006/12/0088

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Veröffentlicht am 02.07.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
64 Besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
65 Pensionsrecht für Bundesbedienstete
65/02 Besonderes Pensionsrecht
66 Sozialversicherung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASRÄG 1997;
ASVG §49 Abs1;
BudgetbegleitG 01te 1997 Art13 Abs1;
TeilpensionsG 1997 §1 Z4 lita idF 2005/I/080;
TeilpensionsG 1997 §1 Z4 lita;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Begriff des Entgelts aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit im Sinn des § 1 Z. 4 des Teilpensionsgesetzes ist an Hand des § 49 Abs. 1 ASVG auszulegen (Näheres im Erkenntnis). (Hier: In Anwendung dieser weiteren Begriffsbestimmung legte die Behörde § 1 Z. 4 lit. a des Teilpensionsgesetzes zutreffend dahingehend aus, dass unter dem Erwerbseinkommen aus einer unselbständigen Tätigkeit die Geld- und Sachbezüge im Sinn des § 49 Abs. 1 ASVG ohne Abzug allfälliger Werbungskosten zu verstehen sind.)

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2Entgelt Begriff Sachbezug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006120088.X01

Im RIS seit

26.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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