RS Vwgh 2007/7/3 2006/05/0085

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Veröffentlicht am 03.07.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §11 Abs1;
VVG §4 Abs1;

Rechtssatz

Die Kosten einer Ersatzvornahme können dem Verpflichteten nur dann angelastet werden, wenn die Arbeiten fachgerecht und dem baupolizeilichen Auftrag entsprechend durchgeführt worden sind (vgl. das hg. Erkenntnis vom 8. September 1981, Zl. 0885/78, VwSlg. 10519 A/1981).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006050085.X04

Im RIS seit

01.08.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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