RS Vwgh 2007/7/3 2005/05/0253

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Veröffentlicht am 03.07.2007
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs3;
VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §34 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/02/0146 E 30. Oktober 2006 RS 1(Hier mit dem Zusatz: Allein durch die Vorlage der Verfassungsgerichtshofs-Beschwerde in vierfacher Ausfertigung konnte diese Wirkung nicht hintangehalten werden.)

Stammrechtssatz

Verweist der Bf in der an den VwGH gerichteten Beschwerdeergänzung auf das Vorbringen in der an den VfGH gerichteten "Stammbeschwerde", wird er insoweit dem diesbezüglichen Ergänzungsauftrag nicht gerecht, sodass nur auf die in dieser Ergänzung vorgetragenen Gründe einzugehen ist (Hinweis E 10.12.1990, 91/14/0163).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005050253.X11

Im RIS seit

23.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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