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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art144 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/02/0146 E 30. Oktober 2006 RS 1(Hier mit dem Zusatz: Allein durch die Vorlage der Verfassungsgerichtshofs-Beschwerde in vierfacher Ausfertigung konnte diese Wirkung nicht hintangehalten werden.)Stammrechtssatz
Verweist der Bf in der an den VwGH gerichteten Beschwerdeergänzung auf das Vorbringen in der an den VfGH gerichteten "Stammbeschwerde", wird er insoweit dem diesbezüglichen Ergänzungsauftrag nicht gerecht, sodass nur auf die in dieser Ergänzung vorgetragenen Gründe einzugehen ist (Hinweis E 10.12.1990, 91/14/0163).
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005050253.X11Im RIS seit
23.07.2007Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017