Index
L80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Dem Flächenwidmungsplan liegt die Planung und Steuerung der Art der Bebaubarkeit bzw. Nutzbarkeit von Grundflächen in der Gemeinde zu Grunde, nicht aber eine örtliche Eingrenzung des Personenkreises, der von dieser dann gegebenen Nutzungsmöglichkeit Gebrauch machen darf. So stellen insbesondere die in § 1 Abs. 2 NÖ ROG dargestellten Leitziele bei der Vollziehung dieses Gesetzes auf diese Faktoren nicht ab. § 1 Abs. 2 Z. 3 lit. f NÖ ROG spricht von der Sicherstellung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Wirtschaft (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe, Industrie, Dienstleistungen); davon, dass diese Betriebe im Gemeindegebiet ansässig sein müssten, ist aber nicht die Rede. § 14 Abs. 2 Z. 2 NÖ ROG nennt als Planungsrichtlinie die Sicherstellung der für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung wertvollen Flächen für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung; Z. 17 dieser Bestimmung nennt als Richtlinie für die Ausweisung von Grünland für land- und forstwirtschaftliche Nutzung, dass eine rationelle Bearbeitung gewährleistet und eine Behinderung vermieden wird. Auch hier ist nicht entscheidend, ob die landwirtschaftlichen Betriebe, für die diese Nutzung erforderlich ist, im Gemeindegebiet ansässig sind. (Hier: Daher kann nicht nachvollzogen werden, dass die Planung - bei Zugrundelegung des Verständnisses der belangten Behörde beim Vollzug des § 19 NÖ ROG (Näheres im vorliegenden Erkenntnis) - regelmäßig eine die Gemeinde übergreifende Betrachtung erfordere, weil für diese Betrachtung im Gesetz keine Grundlage besteht; die Schlussfolgerung, dass bei diesem Verständnis des § 19 NÖ ROG nicht mehr von einer Angelegenheit gesprochen werden könne, die in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde übertragen werden dürfe, kann daher nicht nachvollzogen werden.)
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006050068.X07Im RIS seit
01.08.2007Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011