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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
MRKZP 07te Art4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/10/0033 E 14. Dezember 1998 RS 2 (hier ohne den letzten Satz)Stammrechtssatz
Art 4 Siebentes Zusatzprotokoll zur MRK untersagt ein neuerliches Strafverfahren wegen derselben strafbaren Handlung. "Dieselbe strafbare Handlung" liegt nur vor, wenn sie sich auf denselben Tatzeitraum bezieht. Einer neuerlichen Bestrafung bei Fortsetzung der strafbaren Handlung steht das Doppelbestrafungsverbot nicht entgegen.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff TatzeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006050026.X01Im RIS seit
31.07.2007