Index
L80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Aus § 19 Abs. 2 Z. 1a iVm § 19 Abs. 4 NÖ ROG 1976 folgt, dass eine Nutzung für gewerbliche Betriebsanlagen unzulässig ist; warum hier eine dem Legalitätsprinzip widersprechende Unbestimmtheit vorliegen soll, vermag der Verwaltungsgerichtshof nicht zu erkennen. Genauso wenig ist eine dem Legalitätsprinzip widersprechende Unbestimmtheit in der Ausnahmebestimmung des § 2 Abs. 4 Z 6 GewO erkennbar.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005050253.X10Im RIS seit
23.07.2007Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017