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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
In einem Verfahren betreffend Erlassung eines befristeten Aufenthaltsverbotes gemäß § 86 Abs 1 FrPolG 2005 kann der VwGH ohne konkrete Feststellungen zu den einzelnen Straftaten weder die Art und die Schwere der der Verurteilung zu Grunde liegenden strafbaren Handlungen des Fremden noch dessen Persönlichkeitsbild beurteilen. Der angefochtene Bescheid ist daher mit einem wesentlichen Feststellungs- und Begründungsmangel belastet.(Hier:
Die belBeh hat mit Ausnahme der Erwähnung des Urteiles des Landesgerichtes für Strafsachen Wien keine Feststellungen über die der Verurteilung zu Grunde liegenden strafbaren Handlungen getroffen.)
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelBegründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelBegründung BegründungsmangelBesondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006180429.X01Im RIS seit
21.08.2007Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009