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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Kontrolliert ein Rechtsanwalt einen fristgebundenen Schriftsatz vor der Unterfertigung nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit, dann fällt ihm schon deshalb auffallende Sorglosigkeit zur Last. Sollte er aber seiner Kontrollpflicht nachgekommen sein, dann hätte er darzulegen gehabt, aus welchen besonderen Gründen ihm die eigenmächtig vorgenommene Änderung in der Adressierung des Schriftsatzes dennoch nicht aufgefallen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007080090.X02Im RIS seit
26.07.2007Zuletzt aktualisiert am
02.03.2016