RS Vwgh 2007/7/4 2007/08/0090

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.07.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Kontrolliert ein Rechtsanwalt einen fristgebundenen Schriftsatz vor der Unterfertigung nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit, dann fällt ihm schon deshalb auffallende Sorglosigkeit zur Last. Sollte er aber seiner Kontrollpflicht nachgekommen sein, dann hätte er darzulegen gehabt, aus welchen besonderen Gründen ihm die eigenmächtig vorgenommene Änderung in der Adressierung des Schriftsatzes dennoch nicht aufgefallen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007080090.X02

Im RIS seit

26.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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