RS Vwgh 2007/7/4 2006/08/0183

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Veröffentlicht am 04.07.2007
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §421 Abs1;
B-VG Art131;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der bescheidmäßige Ausspruch über eine Entsendeberechtigung für ein dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) zukommendes Mandat im Vorstand der Pensionsversicherungsanstalt greift in die subjektiv-öffentlichen Rechte des ÖGB ein; ebenso stellt der Ausspruch, dass eine vom ÖGB vorgenommene Entsendung nicht wirksam gewesen sei, einen Eingriff in das diesem zukommende subjektivöffentliche Recht, Versicherungsvertreter gemäß § 421 Abs. 1 ASVG zu entsenden, dar. Der ÖGB war daher zur Erhebung einer Beschwerde berechtigt.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006080183.X01

Im RIS seit

04.09.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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