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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ASVG §421 Abs1;Rechtssatz
Der bescheidmäßige Ausspruch über eine Entsendeberechtigung für ein dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) zukommendes Mandat im Vorstand der Pensionsversicherungsanstalt greift in die subjektiv-öffentlichen Rechte des ÖGB ein; ebenso stellt der Ausspruch, dass eine vom ÖGB vorgenommene Entsendung nicht wirksam gewesen sei, einen Eingriff in das diesem zukommende subjektivöffentliche Recht, Versicherungsvertreter gemäß § 421 Abs. 1 ASVG zu entsenden, dar. Der ÖGB war daher zur Erhebung einer Beschwerde berechtigt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006080183.X01Im RIS seit
04.09.2007Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011