RS Vwgh 2007/7/4 2006/08/0097

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Veröffentlicht am 04.07.2007
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §7;
AlVG 1977 §9 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/08/0148 E 15. Februar 2006 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Zuweisung einer Beschäftigung überlässt das Gesetz es der arbeitslosen Person selbst, vorerst die näheren Bedingungen der ihr von der regionalen Geschäftsstelle bekannt gegebenen Beschäftigungsmöglichkeit (wie Inhalt der Arbeitsverpflichtung, Arbeitszeit, Entlohnung u.ä.) mit dem potenziellen Arbeitgeber zu besprechen, und verpflichtet sie sodann, dessen Angebot - wenn dies nach den gesetzlichen Kriterien zumutbar ist - anzunehmen (Hinweis E 23. Februar 2005, Zl. 2003/08/0039).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006080097.X01

Im RIS seit

15.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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