RS Vwgh 2007/7/5 2006/06/0045

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Veröffentlicht am 05.07.2007
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Index

25/02 Strafvollzug

Norm

StVG §103 Abs1;
StVG §103 Abs5;

Rechtssatz

Ob eine konkrete Gefahr im Sinne des § 103 Abs. 1 StVG besteht, das zur Fesselung während einer Ausführung berechtigt, ist eine Prognoseentscheidung. (Hier: Auf Grundlage der konkreten Gefahr, dass der Strafgefangene aggressiv werde, ist die Anordnung der Fesselung nicht rechtswidrig.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006060045.X01

Im RIS seit

03.08.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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