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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Flächenwidmung Gewerbe- oder Industriegebiet I (§ 23 Abs. 5 lit. d Stmk ROG 1974 in der Fassung vor der Novelle LGBl. Nr. 20/2003) räumt dem Nachbarn einen Immissionsschutz ein, weil nur Betriebe oder Anlagen zulässig sind, die keine das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Belästigungen in benachbarten Baugebieten verursachen.
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006060086.X05Im RIS seit
01.08.2007