RS Vwgh 2007/7/5 2006/06/0094

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Veröffentlicht am 05.07.2007
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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauG Stmk 1995 §26 Abs1 Z1;
BauG Stmk 1995 §26 Abs4 idF 2003/078;
BauRallg;
ROG Stmk 1974 §23 Abs5 litc;

Rechtssatz

Die Flächenwidmung "Kern-, Büro- und Geschäftsgebiet" gemäß § 23 Abs. 5 lit. c Stmk. ROG gewährt einen Immissionsschutz. Der Nachbar ist daher gemäß § 26 Abs. 4 iVm Abs. 1 Z. 1 Stmk. BauG zum Einwand berechtigt, er führe auf dem benachbarten Grundstück einen landwirtschaftlichen Betrieb, von dem auf das Baugrundstück derartige Geruchsimmissionen einwirken, dass das Bauvorhaben mit der Flächenwidmung des Baugrundstückes nicht vereinbar ist.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006060094.X02

Im RIS seit

21.09.2007

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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