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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Das Vorhaben betrifft eine Nutzungsänderung des Gebäudes, kleinere bauliche Änderungen im Inneren und, was das Äußere anlangt, das Verschließen einer Fensteröffnung. Bei einem solchen Bauvorhaben ist die Situierung des konsentierten Altbestandes auf die Rechtmäßigkeit der Grenzabstände nicht zu hinterfragen. Das hg. Erkenntnis vom 26. April 2002, Zl. 2000/06/0058, enthält keine abweichende Aussage.
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006060086.X02Im RIS seit
01.08.2007