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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §52;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/06/0083Rechtssatz
Wenn bereits aus dem Istzustand eine aus sachverständiger Sicht unzumutbare Belästigung gegeben ist,entspricht keine zusätzliche Belästigung dem § 63 Abs. 1 Stmk BauG.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Gutachten rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2003060198.X01Im RIS seit
03.08.2007Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015