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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §25 Abs4;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Widerruf und Rückforderung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe - Was das Vorbringen des Beschwerdeführers, der gemäß § 30 Abs. 2 VwGG einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gestellt hat, betrifft, 50% seines laufenden Arbeitslosengeldes würden einbehalten und er müsse seinen Unterhalt mit Einkünften unterhalb des Existenzminimums bestreiten, so ist darauf zu verweisen, dass mit der Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten Rückforderungsansprüchen gemäß § 25 Abs. 4 erster Satz, zweiter Halbsatz AlVG der Bevorrechtigung des Arbeitsmarktservice im Pfändungsfall Rechnung getragen wird (vgl. Dirschmied-Pfeil, AlVG3, Anmerkung 3.1 zu § 25 AlVG). Die Aufrechnung vermindert den Anspruch auf die zu erbringenden Leistungen. Gemäß § 47 Abs. 1 zweiter Satz AlVG ist darüber ein Bescheid zu erlassen. Die vom Antragsteller angesprochenen Beeinträchtigungen sind daher Gegenstand eines anderen Verfahrens.
Schlagworte
Entscheidung über den Anspruch Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007080029.A01Im RIS seit
14.12.2007