RS Vwgh 2007/7/19 2004/07/0125

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Veröffentlicht am 19.07.2007
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §12 Abs3;
WRG 1959 §40 Abs3;
WRG 1959 §60;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/07/0107 E 24. November 2005 RS 3 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Aus dem Zusammenhang des § 40 Abs. 3 WRG 1959 mit dem darin erwähnten § 12 Abs. 3 legcit ergibt sich, dass für die Bewilligung von Entwässerungsanlagen Zwangsrechte in Anspruch genommen werden können. Hingegen enthält diese Bestimmung keine Regelung darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wasserbauvorhaben, dessen Verwirklichung einen Eingriff in eine bestehende nicht bewilligungspflichtige Entwässerungsanlage mit sich bringt, bewilligt werden kann (Hinweis E 18.2.1999, 96/07/0124; E 21.10.2004, 2003/07/0105).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004070125.X02

Im RIS seit

28.09.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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