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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §12 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/07/0107 E 24. November 2005 RS 3 (hier nur erster Satz)Stammrechtssatz
Aus dem Zusammenhang des § 40 Abs. 3 WRG 1959 mit dem darin erwähnten § 12 Abs. 3 legcit ergibt sich, dass für die Bewilligung von Entwässerungsanlagen Zwangsrechte in Anspruch genommen werden können. Hingegen enthält diese Bestimmung keine Regelung darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wasserbauvorhaben, dessen Verwirklichung einen Eingriff in eine bestehende nicht bewilligungspflichtige Entwässerungsanlage mit sich bringt, bewilligt werden kann (Hinweis E 18.2.1999, 96/07/0124; E 21.10.2004, 2003/07/0105).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004070125.X02Im RIS seit
28.09.2007