RS Vwgh 2007/7/24 2002/14/0095

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.07.2007
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §116 Abs5 Z4 idF 1996/201;
EStG 1988 §28 Abs5 Z5;

Rechtssatz

Ausführungen, dass beim beschwerdegegenständlichen Erwerb von Todes wegen als "Rechtsnachfolger" im Sinne des § 28 Abs. 5 Z. 5 EStG 1988 idF vor dem StruktAnpG 1996 und gemäß § 116 Abs. 5 Z. 4 EStG 1988 idF des StruktAnpG 1996 die Fruchtnießerin anzusehen ist, weshalb steuerfreie Beträge von dieser fortzuführen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2002140095.X01

Im RIS seit

29.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten