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23/01 KonkursordnungNorm
BAO §80;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/15/0371 E 8. Februar 2007 RS 2Stammrechtssatz
Eine an die Gemeinschuldnerin zu Handen des Masseverwalters adressierte Erledigung ist nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der an die Gemeinschuldnerin gerichteten Erledigung an den Masseverwalter ist sie dem Masseverwalter gegenüber nicht wirksam geworden (vgl den hg Beschluss vom 2. März 2006, 2006/15/0087, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006140065.X02Im RIS seit
15.11.2007