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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FSG 1997 §24 Abs4;Rechtssatz
Nicht jedes "fragwürdige" (bzw. auffällige) Verhalten rechtfertigt Bedenken gegen die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen. (Hier: Der Bf hatte verschiedene Verkehrsübertretungen mit dem Fahrrad zu verantworten und verhielt sich bei einer Amtshandlung in einer aufbrausenden Art und Weise).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007110024.X02Im RIS seit
15.08.2007Zuletzt aktualisiert am
04.11.2014