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L94406 Krankenanstalt Spital SteiermarkNorm
AVG §37;Rechtssatz
Auch wenn nur ein Teil der im Bedarfsprüfungsverfahren gemäß § 3 Stmk KAG 1999 angeschriebenen Ärzte die gestellten Fragen beantwortete, enthebt dies die Behörde nicht ihrer Verpflichtung, von Amts wegen - sei es nach Zuziehung eines Sachverständigen, sei es etwa nach Einvernahme der in Betracht kommenden Personen als Zeugen - die notwendigen Feststellungen zum bestehenden Versorgungsangebot aller in den Schutzbereich des § 3 Abs. 3 Stmk KAG 1999 fallenden Ärzte und Einrichtungen zu treffen.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteBeweismittel SachverständigenbeweisSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisBegründungspflicht Manuduktionspflicht MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005110119.X06Im RIS seit
07.09.2007Zuletzt aktualisiert am
11.07.2013