RS Vwgh 2007/7/25 2005/11/0119

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Veröffentlicht am 25.07.2007
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Index

L94406 Krankenanstalt Spital Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
KAG Stmk 1999 §3 Abs2 lita;
KAG Stmk 1999 §3 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Auch wenn nur ein Teil der im Bedarfsprüfungsverfahren gemäß § 3 Stmk KAG 1999 angeschriebenen Ärzte die gestellten Fragen beantwortete, enthebt dies die Behörde nicht ihrer Verpflichtung, von Amts wegen - sei es nach Zuziehung eines Sachverständigen, sei es etwa nach Einvernahme der in Betracht kommenden Personen als Zeugen - die notwendigen Feststellungen zum bestehenden Versorgungsangebot aller in den Schutzbereich des § 3 Abs. 3 Stmk KAG 1999 fallenden Ärzte und Einrichtungen zu treffen.

Schlagworte

Besondere RechtsgebieteBeweismittel SachverständigenbeweisSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisBegründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005110119.X06

Im RIS seit

07.09.2007

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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