Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/15/0066Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes begründet die Anschaffung von Werken der Literatur, die von allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt sind, nicht abziehbare Kosten der Lebensführung (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 24. November 1999, 99/13/0202).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006150065.X03Im RIS seit
16.08.2007Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013