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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/14/0116 E 24. März 1998 RS 2Stammrechtssatz
Behauptet die Partei des Abgabenverfahrens das Vorliegen ungewöhnlicher Umstände, so unterliegt sie bei Feststellung dieser Verhältnisse einer erhöhten Mitwirkungspflicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005150051.X02Im RIS seit
22.08.2007Zuletzt aktualisiert am
29.11.2010