RS Vwgh 2007/7/26 2005/15/0051

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Veröffentlicht am 26.07.2007
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/14/0116 E 24. März 1998 RS 2

Stammrechtssatz

Behauptet die Partei des Abgabenverfahrens das Vorliegen ungewöhnlicher Umstände, so unterliegt sie bei Feststellung dieser Verhältnisse einer erhöhten Mitwirkungspflicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005150051.X02

Im RIS seit

22.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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