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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4;Rechtssatz
Betriebseinnahmen sind durch den Betrieb veranlasste Vermögensvermehrungen. Prämienzahlungen für eine Betriebsunterbrechungsversicherung bilden laufende Betriebsausgaben. Eine Zahlung auf Grund einer solchen Versicherung bildet eine Betriebseinnahme (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 27. Februar 2002, 96/13/0101, und Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, § 4 Abs. 4 allgemein, Stichwort Versicherungsprämien).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006150263.X01Im RIS seit
16.08.2007