RS Vwgh 2007/7/26 2006/15/0262

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Veröffentlicht am 26.07.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §108e Abs3;
EStG 1988 §2 Abs7;

Rechtssatz

Zu den letzten drei Wirtschaftsjahren iSd § 108e Abs 3 EStG zählen auch Rumpfwirtschaftsjahre (vgl Doralt, EStG, § 108e Tz 5; Hofstätter/Reichel, § 108e EStG Tz 3). So kann etwa der Wechsel des Bilanzstichtages nach § 2 Abs 7 EStG mit dem dabei entstehenden Rumpfwirtschaftsjahr dazu führen, dass der Vergleichzeitraum des § 108e Abs 3 EStG nicht drei volle (jeweils zwölf Monate umfassende) Jahre umfasst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006150262.X02

Im RIS seit

28.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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