RS Vwgh 2007/7/26 2005/15/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.07.2007
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §295;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Mit der Erlassung des gemäß § 295 BAO geänderten Einkommensteuerbescheides 1993 trat der mit Beschwerde angefochtene Teil der Berufungsentscheidung, mit dem die Berufung gegen den im Abgabenverfahren angefochtenen Einkommensteuerbescheid 1993 abgewiesen worden war, im vollen Umfang außer Kraft. Ein neuer Abgabenbescheid gemäß § 295 BAO ersetzt den früheren Abgabenbescheid und nimmt einer auf den früheren Abgabenbescheid bezogenen Berufungsentscheidung ihre Rechtswirkung (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 10. September 1979, 225, 226, 2049, 2050/79, den hg. Beschluss vom 2. Juni 2004, 2001/13/0033, den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 26. Februar 1983, VfSlg. 9633, sowie Stoll, BAO-Kommentar, 2862 f). Damit war die Beschwerde gegenstandslos geworden und das Verfahren in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs. 1 VwGG einzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005150136.X01

Im RIS seit

04.12.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten