RS Vwgh 2007/7/26 2007/15/0128

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Veröffentlicht am 26.07.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4;

Rechtssatz

Dient ein vom Steuerpflichtigen angeschafftes oder hergestelltes Gebäude teils betrieblichen, teils privaten Zwecken, so können Verbindlichkeiten, die der Steuerpflichtige anlässlich des Erwerbes oder der Herstellung eingeht, in der Regel nur nach Maßgabe der betrieblichen Nutzung des Gebäudes auf das Betriebs- und Privatvermögen aufgeteilt werden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 2. August 2000, 97/13/0019).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007150128.X01

Im RIS seit

28.08.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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