RS Vwgh 2007/7/26 2006/15/0262

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Veröffentlicht am 26.07.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §108e;

Rechtssatz

Zweck der Investitionszuwachsprämie nach § 108e EStG ist es, den Zuwachs an betrieblichen Investitionen über den Schnitt der letzten Jahre hinaus zu fördern (vgl Quantschnigg, ÖStZ 2003/239). Dabei geht die Regelung von einer betriebsbezogenen Betrachtung aus. Solcherart ist im Falle einer Betriebsübertragung im Vergleichszeitraum des § 108e Abs 3 EStG auf die Verhältnisse des Rechtsvorgängers abzustellen. Für die Berechnung des Investitionszuwaches des Betriebes ist daher auch auf die beim Rechtsvorgänger im Vergleichszeitraum angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten Bedacht zu nehmen (vgl Hofstätter/Reichel, § 108e EStG, Tz 3 Seite 3).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006150262.X01

Im RIS seit

28.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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