Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §108e;Rechtssatz
Zweck der Investitionszuwachsprämie nach § 108e EStG ist es, den Zuwachs an betrieblichen Investitionen über den Schnitt der letzten Jahre hinaus zu fördern (vgl Quantschnigg, ÖStZ 2003/239). Dabei geht die Regelung von einer betriebsbezogenen Betrachtung aus. Solcherart ist im Falle einer Betriebsübertragung im Vergleichszeitraum des § 108e Abs 3 EStG auf die Verhältnisse des Rechtsvorgängers abzustellen. Für die Berechnung des Investitionszuwaches des Betriebes ist daher auch auf die beim Rechtsvorgänger im Vergleichszeitraum angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten Bedacht zu nehmen (vgl Hofstätter/Reichel, § 108e EStG, Tz 3 Seite 3).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006150262.X01Im RIS seit
28.08.2007Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013