RS Vwgh 2007/7/26 2005/15/0051

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Veröffentlicht am 26.07.2007
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §183 Abs4;

Rechtssatz

Das Parteiengehör erstreckt sich auf die Ergebnisse des Verfahrens. Die Behörde trifft aber keine Verpflichtung, vor Bescheiderlassung mitzuteilen, wie sie Beweise würdigen werde (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, § 115 Tz 15).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005150051.X03

Im RIS seit

22.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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