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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Das Parteiengehör erstreckt sich auf die Ergebnisse des Verfahrens. Die Behörde trifft aber keine Verpflichtung, vor Bescheiderlassung mitzuteilen, wie sie Beweise würdigen werde (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, § 115 Tz 15).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005150051.X03Im RIS seit
22.08.2007Zuletzt aktualisiert am
29.11.2010