RS Vwgh 2007/7/26 2005/04/0151

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Veröffentlicht am 26.07.2007
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Index

16/02 Rundfunk

Norm

ORF-G 2001 §13 Abs9;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/04/0156

Rechtssatz

Lässt ein Radiomoderator im Rahmen einer Radiosendung das öffentlich-rechtliche Fernsehen, weil in diesem ein interessanter Film gezeigt wird, "hoch leben", so stellt dies zweifelsfrei den Fall des unzulässigen Bewerbens eines Fernsehprogramms des ORF in seinem Hörfunkprogramm im Sinne des § 13 Abs. 9 ORF-G dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005040151.X04

Im RIS seit

30.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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