RS Vwgh 2007/7/26 2005/04/0151

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Veröffentlicht am 26.07.2007
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Index

16/02 Rundfunk

Norm

ORF-G 2001 §13 Abs5;
ORF-G 2001 §13 Abs9;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/04/0156

Rechtssatz

§ 13 Abs. 5 letzter Satz ORF-G beinhaltet keine Regelung über die Zulässigkeit der Eigenwerbung, sondern schreibt lediglich vor, dass Hinweise des ORF auf eigene Programme und Sendungen nicht auf die Berechnung der höchstzulässigen Werbezeit anzurechnen sind. Während § 13 Abs. 9 ORF-G also die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Hinweisen auf eigene Programme und Sendungen regelt, bestimmt § 13 Abs. 5 ORF-G die Rechtsfolge eines zulässigen Hinweises.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005040151.X02

Im RIS seit

30.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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