RS Vwgh 2007/7/27 2003/10/0284

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Veröffentlicht am 27.07.2007
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Index

L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art15 Abs1;
NatSchG OÖ 2001 §3 Z6;
NatSchG OÖ 2001 §5 Z14;
NatSchG OÖ 2001 §58 Abs1;

Rechtssatz

Zu dem hier maßgeblichen § 5 in Verbindung mit § 3 Z 6 OÖ NatSchG 2001 wurde im hg. Erkenntnis vom 29. Jänner 2007, Zl. 2004/10/0072, ausgesprochen, dass es für seine Anwendung nicht entscheidend sei, ob ein die Flächenwidmung der Gemeinde verdrängender Fachplanungsakt des Bundes vorliege oder nicht. (Hier: Die belangte Behörde konnte daher auch im vorliegenden Fall davon ausgehen, dass die von ihr herangezogenen Bestimmungen des OÖ NatSchG 2001 - ungeachtet des Umstandes, dass die Maßnahmen im Zuge der Errichtung einer eisenbahnbehördlich genehmigten Eisenbahnanlage gesetzt wurden - anwendbar waren.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003100284.X03

Im RIS seit

06.09.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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